Zählerstand
Die Zählerstände einer Rechnung geben Auskunft über den Stromverbrauch. Jede Rechnung enthält mindestens den "Zählerstand alt" und den "Zählerstand neu" für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Der Anfangswert entspricht dem Endzählerstand der vorigen Abrechnung. Der neue Zählerstand ergibt sich aus der aktuellen Ablesung oder – wenn Sie umgezogen sind – dem Zählerstand zum Tag Ihres Umzuges. Die Differenz dieser Zählerstände (Zählerstand neu minus Zählerstand alt) ergibt den in der Abrechnungsperiode angefallenen Gesamtstromverbrauch in Kilowattstunde (kWh).
Der Zählerstand ist korrekt, wenn der "Zählerstand alt" der aktuellen Rechnung mit dem "Zählerstand neu" der Vorjahresrechnung übereinstimmt. Dies sind die Werte, die ein Mal im Jahr an Ihrem Stromzähler abgelesen werden. Notieren Sie sich diese Werte, um später die Rechnung prüfen zu können, auch wenn der Zählerstand über Funk oder von Mitarbeitern des Stromkonzerns ausgelesen wird. Wie der Zählerstand ermittelt wurde, wird in der Regel auf der Rechnung angegeben (Ablesungsart).
Haben Sie in einem Abrechnungszeitraum den Anbieter oder den Tarif gewechselt, oder hat sich der Strompreis in diesem Zeitraum geändert, werden Sie weitere Zählerstände aufgelistet finden. Gleiches gilt, wenn Ihr Zähler ausgetauscht wurde. In diesen Fällen ergibt sich der Gesamtstromverbrauch aus der Summe der einzelnen Positionen.
Verfügen Sie über mehre Zähler, lässt sich der Zählerstand über die jeweilige Zählernummer dem Zähler zuordnen. Um den Endverbrauch zu ermitteln, muss der jeweilige Verbrauch der einzelnen Zähler summiert werden.




