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Grundpreis (verbrauchsunabhängig)

Der Grundpreis setzt sich aus den Kosten für die Bereitstellung von Strom (Bereitstellungspreis) und aus weiteren zu verrechnenden Fixkosten der Energieversorgung (Verrechnungskosten) zusammen. Beide Preise dienen dazu, die Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso abzudecken. Der Grundpreis wird pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau abgerechnet. Da der Grundpreis nicht vom Stromverbrauch abhängt, lässt er sich durch einen sparsamen Umgang mit Strom nicht senken.


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