Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das EnWG hat zum Ziel eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leistungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas sicherzustellen. Die Strom- und Gasversorgungsnetze werden reguliert um einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas zu schaffen. Des Weiteren soll langfristig ein leistungsfähiger und zuverlässiger Betrieb der Versorgungsnetze sichergestellt werden.
Aus § 42 EnEG ergibt sich für Energieversorger die Pflicht, den Strommix durch eine entsprechende Stromkennzeichnung offenzulegen.




