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Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum gibt die Zeitspane an, für den die jeweilige Rechnung erstellt wurde. In der Regel ist dies ein Jahr, z.B. vom 01.02. eines Jahres (Beginndatum) bis zum 30.01. des Folgejahres (Enddatum). Je nach Stromanbieter kann der Abrechnungszeitraum aber auch anders liegen. Sind Sie während des Jahres umgezogen, verteilt sich die Abrechnung entsprechend auf zwei Rechungen.

Der Abrechnungszeitraum muss nicht mit den Tagen der Ablesungen Ihres Stromzählers übereinstimmen. Tage, die nicht in dem aktuellen Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt sind, finden sich auf der anschließenden Rechnung wieder. Haben Sie in einer Abrechnungsperiode den Anbieter oder den Tarif gewechselt oder hat sich der Strompreis geändert, finden Sie eine Staffelung des Abrechnungszeitraumes auf Ihrer Rechnung. Das gilt auch, wenn Ihr Stromzähler ausgetauscht wurde.



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